Monatsdurchschnittsemissionswerte berechnet aus Tagesmittelwerten im Verhältnis zu den Emissionsgrenzwerten der TAS

Genehmigte Emissionswerte der TAS im Vergleich zur 17. Bundes-Imissionsschutzverordnung

*Jahresmittelwerte **Zielwerte
Emissionen (als Tagesmittelwert) Genehmigter Grenzwert Grenzwert nach 17. BImSchV
Staub in mg/Nm3 5 (3)* 5
Gesamt-Kohlenstoff in mg/Nm3 5 10
Chlorwasserstoff in mg/Nm3 8 8
Schwefeldioxid in mg/Nm3 40 (30)* 40
Stickstoffdioxid in mg/Nm3 150 (100)** 150
Quecksilber in mg/Nm3 0,01 0,01
Kohlenmonoxid in mg/Nm3 50 50
Ammoniak in mg/Nm3 10 10

Messwerte der diskontinuierlichen Messungen im Verhältnis zu den Emissionsgrenzwerten der TAS

Genehmigte Emissionswerte der TAS im Vergleich zur 17. Bundes-Imissionsschutzverordnung

Emissionen über Probenahmezeitraum Genehmigter Grenzwert Grenzwert nach 17. BImSchV
Cadmium; Cd; Thallium; Tl in mg/m3 0,02 0,05
Summe Sb,As,Pb,Cr,Co,Cu,Mn,Ni,V,Sn in mg/m3 0,17 0,5
Summe As,Cd,Co,Cr,Benzo(a)pyren in mg/m3 k.A. 0,05
Fluorwasserstoff; HF in mg/m3 4 4
Dioxine und Furane in ng/m3 I-Teq 0,05 0,1

Erläuterungen zu den tabellarisch dargestellten Messungen

Die angegebenen Werte der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (17. BImSchV) gelten für Müllverbrennungsanlagen in Deutschland.

Als genehmigte Grenzwerte werden diejenigen Werte bezeichnet, die speziell für die TAS beim Genehmigungsverfahren zur Auflage gemacht wurden.

Als Istwert laut aktueller Überwachung werden die kontinuierlich ermittelten Emissionsdaten bezeichnet, die momentan in der TAS anfallen. Diese Daten werden monatlich aktualisiert. Die hier angegebenen Werte sind monatliche Mittelwerte die errechnet werden auf Basis von Tagesmittelwerten.

Eine Ausnahme bilden Dioxine, Furane und Schwermetalle. Diese Werte können nur diskontinuierlich ermittelt werden. Hier werden jeweils die Werte der letzten Messung aufgeführt.

Bei Rückfragen zum Thema Emissionen wenden Sie sich bitte an:


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